

Für neue Eltern und Interessierte findet jährlich im Januar ein Informationsabend statt, in welchen die wesentlichen Grundsätze der Waldorfpädagogik und des Lehrplanes dargestellt werden.
Folgende Formulare müssen für die Aufnahme an der Waldorfschule ausgefüllt werden:
— Beitragserklärung (nach dem Finanzgespräch)
— Schulvertrag
Reguläre Aufnahme in die erste Klasse
- 1. Schriftlicher Antrag: Für die Einschulung eines Kindes in die erste Klasse, stellen alle Eltern, auch die, deren Kinder schon den Waldorf-Kindergarten besuchten, einen schriftlichen Aufnahmeantrag.
- 2. Schulreifegespräch: Nach Eingang des Antrages werden die Eltern von der Kinderaufnahmegruppe kontaktiert und zu einem Aufnahmegespräch geladen. Dieses dient zur gegenseitigen Wahrnehmung und bildet die Grundlage für die eigentliche Kinderaufnahme, in der die Schulreife des Kindes abgeklärt wird.
- 3. Finanzgespräch: Sobald die Schulreife festgestellt wurde, wird die Familie zu einem Finanzgespräch eingeladen, wo der zukünftig zu entrichtende Schulbeitrag festgelegt wird. Als Anhaltspunkt sehen Sie hier unsere Beitragstabelle
- 4. n einem vierten Schritt wird der Schulvertrag von beiden Parteien unterzeichnet.
Aufnahme und Wegleitung für «Quereinsteiger»
Selbstverständlich steht unsere Schule auch den Schülern, die bereits andere Schulen besucht haben, offen. Nach der Kontaktaufnahme der Eltern mit der Schule und eventuell einem ersten Schnuppertag, besucht das Kind für eine Woche die Schule in der Klasse, die seiner Altersstufe entspricht. So kann der Schüler von möglichst vielen Lehrern wahrgenommen werden und die Klassengemeinschaft kennen lernen. Während dieser Woche findet auch das Aufnahmegespräch mit den Eltern statt. Liegt der Aufnahmeantrag vor, findet nach der Schnupperwoche eine Abklärung der schulischen Fähigkeiten und der Entwicklung des Schülers statt. Ist das Finanzgespräch erfolgreich abgeschlossen und die Aufnahme aus pädagogischer Sicht durch das Kollegium bestätigt, wird der Schüler/die Schülerin in die Schulgemeinschaft aufgenommen.
Zusätzliche Regelungen für Quereinsteiger
Hat ein Schüler in einem Unterrichtsfach Rückstände oder bisher nur eine Fremdsprache gelernt, kann er dazu verpflichtet werden, bestimmte Inhalte nachzuarbeiten und / oder externen Nachhilfeunterricht zu besuchen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Freistellung von einem Unterrichtsfach erfolgen. Alle zusätzlichen Regelungen sind Bestandteil des Schulvertrages. Am Ende der Probezeit und nach einem Gespräch wird die Aufnahme bestätigt oder die Probezeit verlängert.
Generell gelten die ersten drei Monate nach Eintritt in die Schule als Probezeit. Innert dieser Zeit kann von beiden Seiten – Eltern und Schule – die Zusammenarbeit gekündigt werden.
Für Weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Tel.: +423 232 80 03


